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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21   

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https://dejure.org/2023,40004
LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21 (https://dejure.org/2023,40004)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2023 - L 3 U 142/21 (https://dejure.org/2023,40004)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - L 3 U 142/21 (https://dejure.org/2023,40004)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
    Arbeitnehmerähnlichkeit setzt nicht voraus, dass alle Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sein müssen; insbesondere braucht keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen vorzuliegen, ebenso wenig ist die Eingliederung in das unterstützte Unternehmen zwingend erforderlich (BSG, Urteile vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R -, Rn. 22, vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23, und vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 15, jeweils in Juris).

    Dahinstehen kann, ob eine Wie-Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII voraussetzt, dass die Verrichtung typisierend betrachtet üblicherweise von abhängig Beschäftigten erbracht wird und es insofern für die ausgeübte Tätigkeit einen Arbeitsmarkt gibt (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. August 2012 - L 8 U 4142/10 -, Rn. 37; Hessisches LSG, Urteil vom 12. April 2016 - L 3 U 171/13 -, Rn. 33; jeweils zitiert nach Juris).

    Das Gesamtbild der Tätigkeit muss aber in einem größeren zeitlichen Zusammenhang eine beschäftigungsähnliche Tätigkeit ergeben (siehe BSG, Urteile vom 13. August 2002 - B 2 U 33/01 R -, Rn. 24, und vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 24, jeweils zitiert nach Juris).

    Abzugrenzen von der Wie-?Beschäftigung, die unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, ist die nicht gesetzlich unfallversicherte unternehmerähnliche Tätigkeit (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, Rn. 15 ff., und vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23 ff., jeweils zitiert nach Juris).

    Je mehr Gesichtspunkte der bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse für die Arbeitnehmerähnlichkeit sprechen, umso eher ist demnach eine Wie-Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII zu bejahen (BSG, Urteile vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 24, und vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R -, Rn. 23, jeweils nach Juris).

    Auch ist unerheblich, ob die in Betracht kommenden Personen von dem Unternehmen üblicherweise beschäftigt werden, sondern es genügt, dass sie nach Art der Tätigkeit beschäftigt werden könnten (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 25, Juris, m. w. N.).

    Für eine Unternehmerähnlichkeit ist hingegen kein Geschäftsbetrieb oder eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit erforderlich (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 26, Juris).

    Dasselbe gilt, wenn der Verletzte die Ausführung des von ihm Übernommenen im Wesentlichen frei planerisch gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen konnte (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 26; Bayerisches LSG, Urteil vom 24. September 2020 - L 17 U 311/18 -, Rn. 32, jeweils zitiert nach Juris).

  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 17 U 311/18

    Keine Wie-Beschäftigung bei unternehmerähnlicher Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
    Dasselbe gilt, wenn der Verletzte die Ausführung des von ihm Übernommenen im Wesentlichen frei planerisch gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen konnte (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 26; Bayerisches LSG, Urteil vom 24. September 2020 - L 17 U 311/18 -, Rn. 32, jeweils zitiert nach Juris).

    Um einen Auftrag mit Werksvertragscharakter handelt es sich dann, wenn Gegenstand des Vertrages nicht die Überlassung der eigenen Arbeitskraft, sondern - wie hier - die eigenverantwortliche Herstellung eines Werkes oder die Erledigung eines konkreten Auftrages ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 19; Bayerisches LSG, Urteil vom 24. September 2020 - L 17 U 311/18 -, Rn. 45, jeweils in Juris).

  • LSG Thüringen, 05.09.2019 - L 1 U 165/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
    Trotz Zusammenarbeit mit anderen kann eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit allerdings zu verneinen sein, wenn der Tätigwerdende die Leitung innehat und federführend mitarbeitet und deshalb bei Gesamtwürdigung aller Umstände des Sachverhaltes wie ein Werkunternehmer oder eine Person, die einen Auftrag mit Werkvertragscharakter ausführt, tätig wird (LSG Thüringen, Urteil vom 05. September 2019 - L 1 U 165/18 -, Rn. 25, Juris).

    Angesichts der mithin festzustellenden unternehmerähnlichen Tätigkeit kann der Senat dahingestellt lassen, ob dem Versicherungsschutz hier eine Sonderbeziehung aus freundschaftlicher Verbundenheit entgegensteht (offengelassen auch bei Thüringer LSG, Urteil vom 05. September 2019 - L 1 U 165/18 -, Rn. 29, Juris).

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
    Arbeitnehmerähnlichkeit setzt nicht voraus, dass alle Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sein müssen; insbesondere braucht keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen vorzuliegen, ebenso wenig ist die Eingliederung in das unterstützte Unternehmen zwingend erforderlich (BSG, Urteile vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R -, Rn. 22, vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23, und vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 15, jeweils in Juris).

    Um einen Auftrag mit Werksvertragscharakter handelt es sich dann, wenn Gegenstand des Vertrages nicht die Überlassung der eigenen Arbeitskraft, sondern - wie hier - die eigenverantwortliche Herstellung eines Werkes oder die Erledigung eines konkreten Auftrages ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 19; Bayerisches LSG, Urteil vom 24. September 2020 - L 17 U 311/18 -, Rn. 45, jeweils in Juris).

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
    Abzugrenzen von der Wie-?Beschäftigung, die unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, ist die nicht gesetzlich unfallversicherte unternehmerähnliche Tätigkeit (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, Rn. 15 ff., und vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23 ff., jeweils zitiert nach Juris).

    Nicht zuletzt stellt es ein gewichtiges Kriterium für die Annahme einer unternehmerähnlichen Tätigkeit dar, wenn der Betroffene über eine besondere Sachkunde für die ausgeübte Tätigkeit verfügte (BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 2 U 223/09 -, Rn. 29, jeweils in Juris).

  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
    Arbeitnehmerähnlichkeit setzt nicht voraus, dass alle Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sein müssen; insbesondere braucht keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen vorzuliegen, ebenso wenig ist die Eingliederung in das unterstützte Unternehmen zwingend erforderlich (BSG, Urteile vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R -, Rn. 22, vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23, und vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 15, jeweils in Juris).

    Voraussetzung einer Wie-?Beschäftigung ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R -, Rn. 22, Juris).

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 11/17 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mitarbeitender

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
    Auch bei einer solchen Sonderbeziehung sind allerdings alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen, sodass die konkrete Verrichtung auch außerhalb dessen liegen kann, was im Rahmen enger Verwandtschafts- oder Freundschaftsbeziehungen selbstverständlich getan oder erwartet wird (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 11/17 R -, Rn. 19., Juris, m. w. N.).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (ständige Rechtsprechung, siehe etwa BSG, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -, Rn. 28, Juris, m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2020 - L 3 U 4241/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
    Dies gilt auch, wenn der Tätigwerdende über größere fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt als derjenige, dem die Hilfeleistung zugutekommt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2020 - L 3 U 4241/19 -, Rn. 30, Juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht ausschließlich eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (ständige Rechtsprechung, Bundessozialgericht , vgl. Urteile vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, Rn. 12, vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 11/14 R -, Rn. 10, vom 04. Dezember 2014 - B 2 U 18/13 R -, Rn. 16 ff., vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R -, Rn. 20 ff., vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R -, Rn. 16 ff., vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, Rn. 15 ff., vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, Rn. 18 ff. und vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, Rn. 13 ff., alle zitiert nach Juris, siehe auch: Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl. 2017, Kap. 1.7, S. 21 f.).
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 -

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 223/09

    Abgrenzung Wie-Beschäftigter und unternehmerische Tätigkeit

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

  • LSG Hessen, 12.04.2016 - L 3 U 171/13

    Bissverletzungen bei Hundebetreuung

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 1/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im Ausland - Entsendung -

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 4142/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

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